Ab und zu musst du ein paar Änderungen an deiner Seite vornehmen. Es könnten entweder
technische Anpassungen sein oder das Aussehen sollte etwas „aufgehübscht“ werden. Damit der User den Bearbeitungsprozess nicht mitbekommen und eventuell mit Darstellungsproblemen kämpfen müssen, wird die Seite währenddessen in der Regel in den Bearbeitungsmodus gesetzt. Doch Achtung! Auch hier gibt es was hinsichtlich des Datenschutzes zu beachten.

"Maintenance" und "Coming Soon" –Modi

Die Besucher deiner Seite sollten natürlich immer eine einwandfreie Website geliefert bekommen,
die keine Darstellungsprobleme hat. Manchmal musst du allerdings die Website etwas bearbeiten,
um z.B. eine neue Funktion einzubauen oder ein moderneres Template einzufügen. Das geschieht natürlich nicht wie von Zauberhand und braucht Zeit. Deshalb ist es empfehlenswert die Website kurzfristig in den Bearbeitungsmodus oder auch Maintenance-Modus zu schalten.

Bei den neuen Seiten ist in der Regel noch kein Content auf der Website vorhanden und es gibt daher auch nichts Interessantes zu sehen. Auch in diesem Fall solltest du deine Website bis zur Fertigstellung lieber „verstecken“. Hierbei wäre der Coming soon-Modus die richtige Wahl.

In beiden Fällen bedeute das, dass beim Aufruf deiner Seite, egal ob der Homepage oder einer der
Unterseiten, der Besucher nur eine Seite sieht. Auf dieser Seite weist du idealerweise auf die Bearbeitung bzw. das Entstehen deiner Website hin.

Diesen Fehler solltest du vermeiden

Eine rechtskonforme Bearbeitungs‐ bzw. Comming soon‐Seite benötigt einen Link zum Impressum und nach der DSGVO auch einen Link zur Datenschutzerklärung. Es mag auf den ersten Blick absurd erscheinen, da entweder noch gar keine richtige Website existiert oder die Inhalte überarbeitet werden, sodass die Datenschutzerklärung z.B. sowieso nicht aktuell und vollständig sein kann. Doch glaube mir, das Weglassen von Impressum oder Datenschutzerklärung kann für dich teuer werden.

Ich betone, es KANN! Solange kein abmahnwütiger Wettbewerber/Anwalt oder die Datenschutzbehörde auf dich aufmerksam wird, passiert dir nichts. Aber das Risiko besteht, daher möchte ich dir eine Lösung an die Hand geben, mit der du nicht von einer Abmahnung überraschst wirst.

Impressumspflicht

In Deutschland sind alle „nicht privaten“ Websites mit geschäftlichen Absicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) impressumpflichtig. Das heißt, dass sobald du deine Website nicht ausschließlich dafür benutzt, deiner Familie die neuesten Urlaubsfotos zu präsentieren, sie also öffentlich zugänglich ist, braucht sie ein Impressum.

Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob hier irgendwelche Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Schon die Zurverfügungstellung von redaktionellen Inhalten wie z.B. auch Blogposts (§ 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV)) macht ein Impressum notwendig.

Bei geschäftlicher Absicht ist Sachlage bezüglich der Impressumspflicht eindeutig. Dabei wurde die geschäftliche Absicht in der Vergangenheit sehr breit definiert. Es gab Urteile, in den sie bereits anhand des Domainnamens unterstellt werden konnte.

Aus meiner Sicht gerade während der Entstehung eines Onlineauftritts völlig übertrieben, aber ist halt eben so. Setze daher unbedingt einen Link zu deinem Impressum auf der Bearbeitungsseite bzw. Comming Soon –Seite.

Datenschutz

Auch der Link zur deiner Datenschutzerklärung sollte bestenfalls nicht fehlen. Denn meistens wird die Bearbeitungsseite auch von irgendwelchen Tracking‐Tools miterfasst und macht damit eine Datenschutzerklärung notwendig.

Solltest du auf der Bearbeitungsseite bereits Werbebanner, YouTube‐Videos oder Google Maps einbinden, muss deine Datenschutzerklärung auf jeden Fall darauf hinweisen. Ansonsten dürfte vor allem bei den neuen Websites die Datenschutzerklärung zumindest am Anfang recht kurz ausfallen. Ich empfehle bei den neuen Seiten in der Datenschutzerklärung einen Hinweis darauf, dass diese noch nicht vollständig ist und permanent erneuert wird, zu platzieren anstatt sie für den Entstehungsprozess ganz wegzulassen.

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Umsetzung mit Plugins

Um eine Bearbeitungsseite anzeigen zu lassen, gibt es in WordPress zahlreiche Plugins. Dabei eignen sich für neue Seiten eher die "Coming Soon"‐ und für bestehende die Maitenance‐Plugins.

Nach der Installation kannst du in der Regel einige Einstellungen vornehmen, um deiner Bearbeitungsseite einen persönlichen Touch zu verleihen. Teilweise kannst du richtig kreativ werden und so deine Kunden/Besucher während deine Website (noch) nicht erreichbar ist mit der Bearbeitungsseite bei Laune halten. Wie du eine schöne Bearbeitungsseite bzw. Coming soon‐Seite erstellst, zeige ich dir in einem separaten Post. Hier möchte ich nur auf den rechtlichen bzw. datenschutzrechtlichen Aspekt eingehen.

Impressum und Datenschutz verlinken

Nicht jedes Plugin ist gleichermaßen gut. Das wirst du wahrscheinlich auch schon selbst festgestellt haben. So ist es auch in diesem Fall. Setzt du deine Website in den Bearbeitungsmodus sind in der
Regel alle Unterseiten deines Webauftritts sozusagen gesperrt. Das gilt natürlich auch für Impressum
und Datenschutzerklärung.

Diese sollten doch aber für den Besucher erreichbar sein! Was nun?

Plugin-Empfehlung

Ich habe ein Plugin gefunden, bei dem du den Bearbeitungsmodus für bestimmte Seiten ausschließen kannst. Dadurch bleiben sie erreichbar während die Ansicht für die restlichen Seiten durch die Bearbeitungsseite gesperrt bleibt. Das Plugin heißt WP Maintenance Mode.

Du kannst das Plugin wie gewohnt installieren und aktivieren. Gehe dann in die Einstellungen des Plugins. Unter „Allgemein“ ‐ „Status“ setze als erstes ein Häkchen bei „Aktiviert“. Weiter unten unter „Ausschließen“ kannst du Seiten, Archive oder einzelne IP, die du vom Bearbeitungsmodus ausschließen möchtest, angeben. Für das Impressum und die Datenschutzerklärung musst also nur die zwei Slugs in dem Text‐Fenster eintragen. Das heißt, wenn deine URL z.B. www.meineseite.de/impressum heißt, dann trage bitte nur impressum ein. Speichere diese Einstellung.

Unter „Design“ „Text“ kannst du Links zu den beiden Seiten platzieren und erneut abspeichern. Ob die Einstellung übernommen wurden, überprüfst du indem du dich aus WordPress ausloggst und deine Website aufrufst. Du müsstest jetzt deine Bearbeitungsseite mit den beiden Links sehen. Klicke die jeweils an. Die Seiten müssten ganz normal zu sehen sein.

Einstellungen überprüfen

Rufe dann eine der anderen Unterseiten auf. Jetzt müsstest du erneut auf die Bearbeitungsseite weitergeleitet werden. Richtig?

Wenn alles funktioniert, ist deine Bearbeitungsseite fertig. Wenn nicht, schaue, ob du die Slugs richtig eingetragen hast. Wie die URL richtig lautet, kannst du in der Backend‐Ansicht der jeweiligen Seite nachschauen.

SSL Verschlüsselung

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  • Einbinden eines SSL-Zertifikats
    (ohne Kosten für das Zertifikats. Möglichkeit der Einbindung eines kostenlosen Zertifikats wird geprüft.)

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  • Anpassung aller URLs
    (inkl. Einrichtung von Weiterleitungen)

  • ggf. Anpassung bei Google Analytics

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